E-Signatur

Heutzutage können authentische amtliche Dokumente nicht nur auf Papier, sondern auch elektronisch erstellt werden.

Aufgrund der Rechtswirkungen der EU-Verordnung eIDAS (Electronic Identification, Authentication and Trust Services) („eIDAS-Verordnung“ (EU) Nr. 910/2014) werden digitale Identifikatoren und Signaturen europaweit vereinfacht und vereinheitlicht. Die Verordnung gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten und schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Akzeptanz elektronischer Signaturen.

eIDAS definiert drei Kategorien elektronischer Signaturen, von denen die Lösung von webflow.dental in die Kategorie der elektronischen Signaturen mit erhöhter Sicherheit eingeordnet werden kann.

Doch was bedeutet das konkret und wie verhält sich das unterzeichnete Dokument im rechtlichen Umfeld?

Bei elektronischen Signaturen mit erhöhter Sicherheit handelt es sich um ein höheres Maß an Rechtssicherheit und Authentizität, denn das in dieser Form signierte E-Dokument wird vom Dienstleister nach verschiedenen Bedingungen geschützt.

In Ungarn gilt ein E-Dokument mit einer elektronischen Signatur mit erhöhter Sicherheit als einfaches Privatdokument, d. h. aus rechtlicher Sicht entspricht es einer handschriftlich auf Papier unterzeichneten Verpflichtung. Einfache private Dokumente haben nicht die gleiche Beweiskraft wie private Dokumente mit voller Beweiskraft (die nur mit einer sogenannten zertifizierten elektronischen Signatur erstellt werden können), aber Verpflichtungen, die mit elektronischen Signaturen mit erhöhter Sicherheit eingegangen werden, sind zwischen den Parteien aus rechtlicher Sicht gleichermaßen bindend Standpunkt.

webflow.dental muss die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Änderungsverfolgung – also am E-Signatur-Dokument nach dem Einfügen der E-Signatur ist das fertige E-Dokument nicht mehr veränderbar;
  • Identifizierbarkeit von Unterschriften – Speicherung biometrischer Daten; und
  • sichere elektronische Umgebung – die es Benutzern ermöglicht, ihre elektronische Signatur im virtuellen Raum mit Zeitstempel zu erstellen, zu speichern und zu verwalten

Die eIDAS-Verordnung ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung der grenzüberschreitenden Akzeptanz elektronischer Signaturen und bietet eine langfristig nachhaltige Lösung für die Dokumentenmanagementpflichten von Gesundheitseinrichtungen.